Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Leistungsbereiche
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Lukas Stutz, Schloßstraße 32, 64720 Michelstadt (nachfolgend „Auftragnehmer“). Der Auftragnehmer erbringt drei voneinander getrennte Leistungsbereiche:
- AMietkoch für gewerbliche Auftraggeber (B2B) — Küchendienstleistung für Hotels, Restaurants, Gastronomiebetriebe, Caterer und Veranstalter. Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Hierfür gelten die Ziffern 1–3 sowie 6–17.
- BPrivatkoch für Verbraucher (B2C) — Private-Dining- und Menü-Abende bei Privatpersonen zu Hause. Abrechnung zum vereinbarten Festpreis. Hierfür gelten ergänzend und vorrangig die Sonderbedingungen in Ziffer 4.
- CVermittlung selbstständiger Köche — Zusammenführung von Gastronomiebetrieben oder Privatkunden mit selbstständigen Köchen (Mietkoch-Einsätze, Private Dining, Festanstellung). Der Auftragnehmer wird hier ausschließlich als Vermittler tätig und ist nicht Vertragspartei des vermittelten Einsatzes. Hierfür gelten ergänzend und vorrangig die Sonderbedingungen in Ziffer 5.
Räumlicher Anwendungsbereich. Der Auftragnehmer ist in Deutschland und Österreich tätig; die Vermittlung erfolgt auch grenzüberschreitend zwischen beiden Ländern. Diese AGB gelten für Auftraggeber und vermittelte Köche in beiden Ländern. Bei Einsätzen im jeweils anderen Land sind die dort geltenden gewerbe-, hygiene- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu beachten; insbesondere hat der selbstständige Koch die erforderliche A1-Bescheinigung mitzuführen und – soweit erforderlich – eine Dienstleistungsanzeige zu erstatten. Der Auftragnehmer schuldet hierzu keine Rechtsberatung.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken abschließt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Zustandekommen des Vertrags
Mit Absenden des Anfrageformulars über die Website gibt der Auftraggeber ein unverbindliches Angebot ab. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (per E-Mail mit eindeutiger Auftragsnummer) sowie die anschliessende aktive Bestätigung des Auftraggebers (durch Klick auf den entsprechenden Bestätigungs-Link in der E-Mail) zustande.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt ausschliesslich Unterstützungsleistungen in bestehenden Gastronomie-Küchen am vereinbarten Einsatzort. Eigene Vorbereitungsküche, Catering-Komplettleistungen oder die Bereitstellung von Equipment sind nicht Bestandteil des Auftrags. Der Auftraggeber stellt eine funktionstüchtige, hygienisch einwandfreie Arbeitsumgebung sicher.
4. Sonderbedingungen Privatkoch (Verbraucher)
Für Privatkoch-Leistungen bei Verbrauchern (Private Dining, Menü-Abende, Kochkurse im privaten Umfeld) gelten ergänzend und vorrangig die folgenden Regelungen:
- 4.1 Festpreis. Der im Angebot ausgewiesene Betrag ist ein Festpreis für die beschriebene Leistung einschließlich Menüplanung, Einkauf, Zubereitung, Service und Küchenreinigung. Eine Nachberechnung nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden findet nicht statt.
- 4.2 Preisangaben. Gegenüber Verbrauchern werden alle Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und einschließlich aller Preisbestandteile angegeben. Zusätzlich anfallende Kosten (z. B. Warenkosten) werden im Angebot gesondert ausgewiesen.
- 4.3 Personenzahl. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der vereinbarten Personenzahl. Änderungen sind bis 7 Tage vor dem Termin in Textform möglich; der Preis wird entsprechend angepasst. Bei einer Reduzierung innerhalb der letzten 7 Tage wird der Preis der bereits eingekauften Waren fällig.
- 4.4 Allergien und Unverträglichkeiten. Der Auftraggeber teilt Allergien, Unverträglichkeiten und Ernährungsformen aller Gäste spätestens 5 Tage vor dem Termin vollständig in Textform mit. Ohne rechtzeitige Mitteilung kann eine allergenfreie Zubereitung nicht gewährleistet werden. Eine vollständige Ausschließbarkeit von Spurenkontaminationen in einer privaten Küche ist technisch nicht möglich.
- 4.5 Küche und Mitwirkung. Der Auftraggeber stellt eine funktionsfähige, hygienisch nutzbare Küche mit Herd, Backofen, Arbeitsfläche, Kühlmöglichkeit, Warmwasser und Strom sowie Geschirr und Besteck für die vereinbarte Personenzahl bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Werden erforderliche Voraussetzungen nicht geschaffen, kann der Auftragnehmer die Leistung anpassen; ein Anspruch auf Preisminderung entsteht dadurch nicht.
- 4.6 Warenbeschaffung. Der Einkauf erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Nicht verbrauchte Lebensmittel verbleiben beim Auftraggeber. Aus Gründen der Lebensmittelhygiene übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Speisen, die nach Ende des Einsatzes weiterverwendet oder aufbewahrt werden.
- 4.7 Anzahlung. Eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswerts kann vereinbart werden; sie wird auf den Endpreis angerechnet. Der Termin gilt nach Eingang der Anzahlung als verbindlich reserviert.
- 4.8 Stornierung durch den Verbraucher. Mit der Auftragsbestätigung wird der Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert; der Auftragnehmer vergibt diesen Tag nicht mehr an andere Kunden. Eine Stornierung ist bis einschließlich 22 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist (Ziffer 15) kann der Auftragnehmer folgende pauschalierte Entschädigung vom vereinbarten Auftragswert verlangen:
- 21 bis 15 Tage vor dem Termin: 30 %
- 14 bis 8 Tage vor dem Termin: 50 %
- 7 bis 3 Tage vor dem Termin: 70 %
- 2 Tage vor dem Termin bis zum Termin sowie bei Nichtinanspruchnahme der Leistung: 90 %
- 4.9 Fotos und Veröffentlichung. Aufnahmen von Speisen und Räumlichkeiten zur Veröffentlichung (z. B. Social Media) erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers. Personen werden nicht ohne deren Einwilligung erkennbar abgebildet. Eine Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
5. Sonderbedingungen Koch-Vermittlung
Für die Vermittlung selbstständiger Köche an gewerbliche Auftraggeber gelten ergänzend und vorrangig die folgenden Regelungen. Maßgeblich sind zusätzlich der Vermittlungs- und Koordinationsvertrag (mit dem Koch) sowie die Provisionsvereinbarung (mit dem Auftraggeber), die vor der ersten Vermittlung geschlossen werden.
- 5.1 Stellung des Vermittlers. Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich eine Vermittlungs- und Koordinationsleistung. Der Vertrag über den Einsatz kommt unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Koch zustande; der Auftragnehmer ist insoweit nicht Vertragspartei.
- 5.2 Keine Arbeitnehmerüberlassung. Der vermittelte Koch ist selbstständig tätig, nicht weisungsgebunden und wird nicht in die Dienstpläne des Auftraggebers eingebunden. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG liegt nicht vor und ist nicht gewollt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Koch nicht wie eigenes Personal einzusetzen.
- 5.3 Provision. Die Vermittlungsprovision trägt ausschließlich der Auftraggeber. Sie beträgt 40,00 € netto je Koch und Einsatztag; bei der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis 100,00 € netto einmalig, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem vermittelten Koch entstehen keine Kosten. Zahlungsziel: 14 Tage netto.
- 5.3b Vermittlung an Privatkunden. Der Auftragnehmer vermittelt selbstständige Köche auch an Privatpersonen für private Anlässe (z. B. Private Dining, Geburtstage, Familienfeiern). Es gelten dieselben Regelungen; die Provision beträgt 47,60 € inkl. 19 % Umsatzsteuer (40,00 € netto) je Koch und Einsatztag und wird als Endpreis ausgewiesen. Honorar, Menü und Einkauf vereinbart der Privatkunde unmittelbar mit dem vermittelten Koch. Dem Koch entstehen auch hier keine Kosten. Für Privatkunden gilt zusätzlich die Widerrufsbelehrung in Ziffer 15a. Dieses Vermittlungsangebot ist getrennt vom eigenen Privatkoch-Angebot des Auftragnehmers (Ziffer 4), bei dem der Auftragnehmer selbst kocht.
- 5.3a Umsatzsteuer bei Auftraggebern in Österreich. Ist der Auftraggeber Unternehmer mit Sitz in Österreich, wird die Provision als innergemeinschaftliche Dienstleistung ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet; die Steuerschuld geht auf den Auftraggeber über (Reverse Charge, Art. 196 MwStSystRL, § 3a Abs. 2 UStG, § 19 Abs. 1 öUStG). Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer hierfür seine gültige UID-Nummer mit und hält sie aktuell; sie wird im EU-Register (VIES) geprüft. Ohne gültige UID-Nummer kann die Leistung mit Umsatzsteuer abgerechnet werden. Für nichtunternehmerische Auftraggeber in Österreich gelten die allgemeinen Regelungen.
- 5.4 Abgesagte Einsätze. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Zustandekommen des Einsatzvertrages zwischen Auftraggeber und Koch. Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Einsatz weniger als 48 Stundenvor Einsatzbeginn ab oder nimmt er ihn nicht in Anspruch, bleibt die Provision für den ersten abgesagten Einsatztag geschuldet; für weitere abgesagte Tage entfällt sie. Sagt der Koch ab oder tritt er den Einsatz nicht an, entfällt die Provision vollständig. Wird ein Einsatz vorzeitig beendet, fällt die Provision für den betreffenden Einsatztag einmalig an.
- 5.5 Keine Bindung, keine Exklusivität. Provision fällt ausschließlich für Einsätze an, die über den Auftragnehmer vereinbart werden. Vereinbart der Auftraggeber weitere Einsätze unmittelbar mit einem Koch, entsteht kein Provisionsanspruch. Es bestehen kein Kundenschutz, keine Meldepflicht, keine Vertragsstrafe, keine Exklusivität und keine Mindestabnahme. Auch der vermittelte Koch ist an den Auftragnehmer nicht gebunden und zahlt keine Provision.
- 5.6 Bestätigung der Einsatztage. Der Auftraggeber bestätigt die über den Auftragnehmer vereinbarten Einsatztage auf Anfrage in Textform, damit die Provision korrekt abgerechnet werden kann.
- 5.7 Prüfung und Haftung. Der Auftragnehmer prüft die von den Köchen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität — in Deutschland Gewerbeanmeldung, Lebenslauf und Belehrung nach § 43 IfSG, in Österreich Gewerbeschein, Lebenslauf und Nachweis der Lebensmittelhygiene-Schulung nach LMSVG —, schuldet jedoch keine Erfolgsgarantie hinsichtlich der fachlichen Eignung. Für die Leistungserbringung, deren Qualität und für Schäden aus dem Einsatz haftet ausschließlich der vermittelte Koch. Ansprüche sind unmittelbar zwischen Auftraggeber und Koch zu klären.
- 5.8 Unterlagen der Köche. Eingereichte Unterlagen werden ausschließlich zum Zweck der Vermittlung verarbeitet und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem betroffenen Koch an einen Auftraggeber weitergegeben. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
- 5.9 Keine Annahmepflicht. Der vermittelte Koch entscheidet in jedem Einzelfall frei über die Annahme eines Auftrags. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Bereitstellung eines bestimmten Kochs besteht nicht.
6. Preise und Stundensätze
Diese Ziffer gilt für gewerbliche Auftraggeber. Für Verbraucher gelten die Festpreis- und Preisangabenregelungen der Ziffern 4.1 und 4.2.
- Werktag: 49 € netto pro angefangene Stunde
- Sonn- und Feiertage: 59 € netto pro angefangene Stunde
- Spontanbuchungen (< 24 h vor Einsatz): zzgl. 10 % auf den Stundensatz
- Ab 3 Tagen Einsatz: reduzierter Stundensatz nach individueller Vereinbarung
- Mindestbuchung: 4 Stunden pro Einsatz
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Konditionen werden in der Auftragsbestätigung individuell festgehalten.
7. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Der in Angebot und Auftragsbestätigung ausgewiesene Rechnungsbetrag stellt eine Kalkulation auf Basis der voraussichtlichen Einsatzdauer dar. Die verbindliche Endabrechnung erfolgt ausschliesslich nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzum vereinbarten Stundensatz. Über- oder Unterschreitungen der kalkulierten Stunden werden im Rechnungsbetrag entsprechend berücksichtigt.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden, die durch den Auftraggeber nach Einsatzende elektronisch zu bestätigen sind. Die Bestätigung erfolgt über einen vom Auftragnehmer übermittelten Bestätigungs-Link. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Versand kein schriftlicher Widerspruch, gelten die übermittelten Stunden als anerkannt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen erhoben.
8. Stornierung und Ausfallpauschale (Staffel ab 21 Tagen)
Diese Ziffer gilt für gewerbliche Auftraggeber. Für Verbraucher gilt ausschließlich Ziffer 4.8 (mit Recht auf Nachweis eines geringeren Schadens).
Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Mit der Auftragsbestätigung wird der Einsatztag exklusiv für den Auftraggeber blockiert und nicht mehr an andere Betriebe vergeben. Eine Stornierung ist bis einschließlich 22 Kalendertage vor Einsatzbeginn kostenfrei möglich. Danach gelten — bezogen auf die geplante Vergütung aus der Auftragsbestätigung — folgende Ausfallpauschalen:
- 21 bis 15 Tage vor Einsatzbeginn: 40 %
- 14 bis 8 Tage vor Einsatzbeginn: 60 %
- 7 bis 3 Tage vor Einsatzbeginn: 80 %
- Weniger als 3 Tage vor Einsatzbeginn, bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder Nichtinanspruchnahme der Leistung: 90 %
Die Pauschalen entsprechen dem typischerweise zu erwartenden Ausfallschaden, da der Einsatztag kurzfristig regelmäßig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des freigewordenen Einsatztags werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremd- und Warenkosten werden zusätzlich in tatsächlicher Höhe berechnet, soweit sie in der Pauschale nicht enthalten sind.
Eine einmalige Verschiebung des Einsatzes ist kostenfrei möglich, wenn sie spätestens 21 Tage vor Einsatzbeginn in Textform mitgeteilt wird und der Auftragnehmer am Ersatztermin verfügbar ist. Reduziert der Auftraggeber innerhalb der 21-Tage-Frist den Umfang eines mehrtägigen Einsatzes, gilt die Staffel für die entfallenden Tage entsprechend.
9. Haftung
Gegenüber Verbrauchern gelten die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt und unbeschränkt.
Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Einsatzende, schriftlich zu rügen.
Allergien und Unverträglichkeiten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche bekannten Lebensmittelallergien, -unverträglichkeiten und diätetischen Anforderungen der Gäste dem Auftragnehmer vor dem Einsatz schriftlich (per E-Mail genügt) mitzuteilen. Für gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund nicht mitgeteilter Allergien oder Unverträglichkeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer arbeitet in Fremdküchen, in denen ein Kreuzkontakt mit Allergenen (u. a. Gluten, Nüsse, Milch, Ei) nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
10. Höhere Gewalt und Ausfall
Ist der Auftragnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (u. a. Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Naturereignisse), an der Erbringung der Leistung gehindert, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. In diesem Fall wird der Einsatz einvernehmlich verschoben oder — sofern zumutbar — durch einen qualifizierten Ersatzkoch erbracht. Bereits geleistete Anzahlungen werden bei ersatzloser Absage vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
11. Sonderzutaten und Zusatzkosten
Nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gewünschte Sonderzutaten (z. B. Trüffel, Kaviar, Wagyu, spezielle Kochweine für Saucen), Zusatzausrüstung oder kurzfristig angeforderte Mehrleistungen werden gesondert und zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vorab über die zu erwartenden Kosten informieren und dessen Zustimmung einholen.
12. Gutscheine (Guthaben-Charakter)
Über die Website und im Direktvertrieb ausgestellte Gutscheine stellen rechtlich Mehrzweck-Gutscheine im Sinne von § 3 Abs. 15 UStG dar. Der Gutscheinbetrag ist ein Guthaben, das bei Einlösung von der individuell kalkulierten Endrechnung des Menü- oder Mietkoch-Einsatzes (Personenzahl, Gang-Anzahl, Wareneinsatz) abgezogen wird. Der tatsächliche Menü-Preis richtet sich nach den bei der Terminabsprache vereinbarten Leistungen und wird transparent kalkuliert.
Übersteigt die Endrechnung das Guthaben, ist der Restbetrag bei Einlösung vom Kunden zu tragen. Ist die Endrechnung geringer als das Guthaben, bleibt das verbleibende Restguthaben bis zum Ablauf der Gültigkeit verfügbar und kann in mehreren Einsätzen genutzt werden.
Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig (§ 195 BGB), frei übertragbar und nicht in bar auszahlbar. Umsatzsteuer wird erst bei Einlösung des Gutscheins ausgewiesen.
Terminabsage: Bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatztermin bleibt der Gutschein gültig und kann für einen neuen Termin genutzt werden. Die für den ursprünglichen Termin bereits eingekaufte Ware (Einkauf üblicherweise ca. 3 Tage vor dem Einsatz) wird jedoch vom Guthaben abgezogen und dem Kunden am geplanten Termin oder in Absprache übergeben — der Auftragnehmer kann nicht auf den bereits verauslagten Warenkosten sitzen bleiben. Der Restwert des Gutscheins bleibt bis zum Ablauf verfügbar.
13. Verschwiegenheit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten geschäftlichen Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung, die ebenfalls Bestandteil des Vertrags ist.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (natürliche Person, die den Vertrag zu privaten Zwecken abschliesst), steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Es gilt sowohl für Koch- und Privatkoch-Leistungen des Auftragnehmers selbst als auch für die Vermittlung eines Kochs an Privatkundennach Ziffer 5.3b. Bei der Vermittlung ist die Dienstleistung vollständig erbracht, sobald die Vereinbarung zwischen Privatkunde und vermitteltem Koch zustande gekommen ist; mit diesem Zeitpunkt erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Kunde dem vorzeitigen Beginn zugestimmt hat.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Lukas Stutz, Schloßstraße 32, 64720 Michelstadt, Deutschland, mietkoch@stutz-cuisine.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Widerrufen Sie diesen Vertrag, erstatte ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei mir eingegangen ist.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
Findet der Einsatz auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist statt, gilt mit der Anfrage bzw. Buchungsbestätigung die entsprechende Zustimmung als erteilt. Der Verbraucher hat in diesem Fall einen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.
Muster-Widerrufsformular: „An Lukas Stutz, Schloßstraße 32, 64720 Michelstadt, mietkoch@stutz-cuisine.com — Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: … Bestellt am/Vorgangsnummer: … Name und Anschrift des/der Verbraucher(s): … Datum, Unterschrift."
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers in 64720 Michelstadt. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Bei Verbrauchern mit Wohnsitz in Österreich bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des österreichischen Rechts unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO); sie können zudem an ihrem Wohnsitz klagen und dort verklagt werden.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
